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   BVerwG, 15.03.1991 - 8 B 33.91   

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https://dejure.org/1991,10236
BVerwG, 15.03.1991 - 8 B 33.91 (https://dejure.org/1991,10236)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1991 - 8 B 33.91 (https://dejure.org/1991,10236)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1991 - 8 B 33.91 (https://dejure.org/1991,10236)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für eine zweckentfremdungsrechtliche Beachtlichkeit von Ersatzraum

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 23.80

    Auflage - Ermessensentscheidung - Anfechtung - Wohnraum - Zweckentfremdung

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1991 - 8 B 33.91
    Der beschließende Senat hat sich vielmehr in seinem Urteil vom 12. März 1982 - BVerwG 8 C 23.80 - (Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 102 S. 6 ) ausdrücklich der Rechtsansicht des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluß vom 2. Dezember 1980 - 1 BvR 436, 437/78 - (BVerfGE 55, 249 ) angeschlossen nach der es für die zweckentfremdungsrechtliche Beachtlichkeit von Ersatzraum ausreicht, wenn anstelle veralteten Wohnraums neuer "nicht ausgesprochen luxuriöser Wohnraum" geschaffen wird.

    Mit Blick auf die Beachtlichkeit des sogenannten Sickereffekts (BVerfG, a.a.O. S. 259 f.) ist es für eine beachtliche Ersatzleistung nicht erforderlich, daß der neugeschaffene Wohnraum dem Wohnungsmarkt zu den gleichen Mietpreisbedingungen zur Verfügung gestellt wird wie der bisherige veraltete Wohnraum (Urteil vom 12. März 1982, a.a.O. S. 14).

  • BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 436/78

    Anstandszahlung - Verhältnismäßigkeit - Zweckentfremdung - Wohnraumschaffung

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1991 - 8 B 33.91
    Der beschließende Senat hat sich vielmehr in seinem Urteil vom 12. März 1982 - BVerwG 8 C 23.80 - (Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 102 S. 6 ) ausdrücklich der Rechtsansicht des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluß vom 2. Dezember 1980 - 1 BvR 436, 437/78 - (BVerfGE 55, 249 ) angeschlossen nach der es für die zweckentfremdungsrechtliche Beachtlichkeit von Ersatzraum ausreicht, wenn anstelle veralteten Wohnraums neuer "nicht ausgesprochen luxuriöser Wohnraum" geschaffen wird.
  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 18.96

    Zweckentfremdungsgenehmigung - Abbruch von Wohnraum - Schaffung von Ersatzraum -

    Neugeschaffenen Ersatzwohnraum muß der Eigentümer dem Wohnungsmarkt nicht zu den gleichen Mietpreisbedingungen zur Verfügung stellen wie zuvor den veralteten durch Abriß zweckentfremdeten Wohnraum (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2. Dezember 1980, a.a.O. S. 259 f.; BVerwG, Urteile vom 12. März 1982, a.a.O. S. 146; Beschlüsse vom 15. März 1991 - BVerwG 8 B 33.91 - (n. v.) und vom 25. Juni 1996, a.a.O. S. 27).
  • BVerwG, 25.06.1996 - 8 B 129.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beschwerdegründe der

    Der infolge des zwar teureren, aber auch qualitativ besseren Neubaustandards eintretende sog. Sickereffekt führt dazu, daß die Wohnraumversorgung im Ergebnis nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2. Dezember 1980, a.a.O. S. 259 f.; BVerwG, Urteil vom 12. März 1982, a.a.O. S. 146; Beschluß vom 15. März 1991 - BVerwG 8 B 33.91 - ).
  • VG Frankfurt/Main, 18.06.2001 - 4 E 3786/98
    Nach alledem ist § 3 Tz. 3.5 des Vertrags vom 04.11.1997 gemäß § 59 Abs. 2 Ziffer 4 i.V.m. § 56 Abs. 2 HessVwVfG nichtig, ohne dass es noch entscheidungserheblich darauf ankommt, dass die Beklagte diese Zahlung als Ersatzzahlung für die von der Klägerin abgelehnte Mietpreisbindung auf die Dauer von zehn Jahren verlangt hatte; dass eine solche Mietpreisbindung bei beachtlichem Ersatzwohnraumangebot eine Zweckentfremdungsgenehmigung nicht als Nebenbestimmung beigefügt werden kann, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Beschluss vom 15. März 1991 (Az.: BVerwG 8 B 33.91) in Bestätigung der entsprechenden Rechtsauffassung des OVG Berlin (Urteil v. 13.12.1990, Az.: OVG 5 B 53.89) eindeutig klargestellt.
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